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Schnellverfahren Windkraft: Grünes Licht ohne Rücksicht?

Wenn Umweltprüfung zur Formsache wird

Mit der neuen EU-Richtlinie RED III wurde ein deutliches Zeichen gesetzt: Der Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere der Windkraft – soll massiv beschleunigt werden. In sogenannten „Beschleunigungsgebieten“ gelten künftig verkürzte Fristen, vereinfachte Verfahren und stark reduzierte Prüfanforderungen (Quelle). Was auf den ersten Blick wie ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende wirkt, wirft bei genauerem Hinsehen ernste Fragen auf – insbesondere im Hinblick auf Natur-, Landschafts- und Artenschutz.


Künftig sollen Windkraftprojekte in diesen Vorrangzonen spätestens nach zwölf Monaten genehmigt sein, kleinere Vorhaben sogar innerhalb von sechs Monaten. Dabei entfallen viele Umweltprüfungen, die bislang gesetzlich vorgeschrieben waren – darunter:


  • die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) 
  • artenschutzrechtliche Untersuchungen 
  • die FFH-Verträglichkeitsprüfung für Natura-2000-Gebiete
     

Stattdessen genügt ein internes Maßnahmenkonzept des Projektierers, das innerhalb von 30 bis 45 Tagen von der Genehmigungsbehörde geprüft wird. Wird dabei kein „erheblicher Umwelteinfluss“ festgestellt – ein unklar definierter Maßstab – gilt das Projekt als genehmigt. Nachweise, Vertiefungen oder Einspruchsmöglichkeiten sind in vielen Fällen nicht mehr vorgesehen.

Wenn Geschwindigkeit wichtiger ist als Rücksicht

Für den Natur- und Artenschutz ist das ein herber Rückschritt. Fledermäuse, Vögel, sensible Waldränder, Feuchtbiotope oder historische Landschaftsstrukturen – all das spielt im Verfahren nur noch eine Nebenrolle, wenn es innerhalb eines pauschal ausgewiesenen Gebietes liegt.
Die bisherige Praxis, Einzelfälle zu bewerten und sensibel mit Eingriffen umzugehen, wird zunehmend durch die pauschale Annahme ersetzt, dass Windkraft „übergeordnet wichtig“ sei – und somit Vorrang genießt, auch wenn ökologische Verluste absehbar sind.

Die Politik setzt damit ein neues Signal: Eingriffe in Ökosysteme sind dann hinnehmbar, wenn sie dem Ausbau der Erneuerbaren dienen – selbst wenn Alternativstandorte oder technische Anpassungen möglich wären.

Raum für Kritik? Nur noch am Rand

Weil viele Umweltprüfungen entfallen, reduzieren sich auch die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Wer als Anwohner betroffen ist, wer Fragen zu Tierarten oder zur Landschaftsveränderung hat, bleibt außen vor – denn eine echte Einwendung ist oft nur noch bei der Ausweisung der Beschleunigungsgebiete vorgesehen, nicht mehr bei konkreten Einzelprojekten.

Der Eindruck entsteht: Nicht etwa Fragen werden geklärt – sie werden vermieden.

Das Ziel dieser Regelung scheint klar: Projekte sollen nicht mehr an Detailfragen scheitern. Doch dieser Ansatz öffnet auch die Tür für Investoren, die vor allem auf Rendite schauen – nicht auf Verträglichkeit oder nachhaltige Integration.

Beschleunigung um jeden Preis?

Dass der Ausbau der Windkraft zügig vorankommen muss, steht außer Frage. Aber muss Tempo zwangsläufig mit Abstrichen bei Qualität, Beteiligung und Rücksicht einhergehen?
Wo früher Umweltverträglichkeit ein Prüfstein war, ist heute Geschwindigkeit das Maß der Dinge. Der Eindruck entsteht: Man hat gefragt, was Projektierer brauchen – und es einfach geliefert. Selbst Natur- und Artenschutz werden nun als „verzögernd“ eingeordnet – nicht als bewahrenswerte Schutzgüter.


Fazit:

Der Ausbau der Windkraft ist ein zentrales Ziel der Energiewende – aber Tempo allein darf nicht zum Maßstab werden. Wenn Genehmigungen beschleunigt werden, ohne sorgfältig auf Umwelt, Landschaft und betroffene Menschen zu achten, droht Vertrauen verloren zu gehen. Die RED-III-Regelungen zeigen, wie stark der politische Druck ist, schnell Ergebnisse vorzuweisen. Doch genau deshalb braucht es jetzt kritische Stimmen, die nicht jedem Hype hinterherlaufen, sondern genau hinschauen: Was wird wirklich gebraucht? Was ist verhältnismäßig? Und wo droht aus gut gemeinter Energiepolitik ein Umsetzungszwang mit der Brechstange zu werden? 

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