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Windkraft als Nachbar: Was bleibt, wenn die Anlagen stehen?

Die Debatte über den Ausbau der Windenergie wird meist auf einer abstrakten Ebene geführt – es geht um Klimaziele, nationale Ausbaupfade, globale Verantwortung. Doch sobald konkrete Standorte benannt werden, ändert sich die Perspektive. Dann geht es nicht mehr um die große Energiewende, sondern um das eigene Zuhause, um Lebensqualität, Gesundheit, Boden und Landschaft.


Denn so notwendig der Wandel zu erneuerbaren Energien ist – er bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich.


In den folgenden Seiten werfen wir einen genaueren Blick auf Aspekte, die im politischen Diskurs oft nur am Rand behandelt werden, für die betroffenen Menschen vor Ort aber von zentraler Bedeutung sind:


  • Welche Schallemissionen gehen von Windkraftanlagen aus – auch bei Nacht, auch im Infraschallbereich?
     
  • Wie wirken sich Windräder auf den Wert von Immobilien und Grundstücken aus?
     
  • Welche Rolle spielen chemische Altlasten wie PFAS, die auf geplanten Windflächen nachgewiesen wurden?
     
  • Und wie funktioniert eine Energiewende überhaupt, wenn Strom nicht gespeichert oder ins Netz integriert werden kann – trotz aller Anlagen?
     

Es sind Fragen, die mit Nachdruck gestellt werden müssen. Nicht, weil man gegen die Energiewende ist. Sondern weil man möchte, dass sie mit Augenmaß gelingt – und nicht auf Kosten jener, die sie vor Ort tragen sollen.

Schallemission und Infraschall

Windkraftanlagen gelten als saubere Energiequelle, doch was ist mit den Geräuschen, die sie erzeugen? Rotorblätter, mechanische Bauteile und sogar nicht hörbarer Infraschall können eine spürbare Belastung für Anwohner darstellen – vor allem nachts. Wie stark ist der Lärm wirklich? Und welche Auswirkungen hat er auf die Umgebung?

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Immobilienwerte

Windkraftanlagen gelten als Symbol der Energiewende – doch was bedeutet ihre Nähe für den Wert von Immobilien? Während Befürworter einen Einfluss oft bestreiten, äußern Anwohner in ländlichen Regionen zunehmend Zweifel. Denn wo Landschaft und Aussicht Teil der Wohnqualität sind, stellt sich die Frage, wie neutral sich großtechnische Eingriffe tatsächlich auf den Immobilienmarkt auswirken. 

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Stromspeicher, Netzausbau und Förderung

Ohne ausreichend Stromspeicher, flexible Verbraucher und einen gezielten Netzausbau droht die Energiewende ins Ungleichgewicht zu geraten – mit negativen Strompreisen, Abregelungen und ineffizienter Nutzung als Folge. Eine nachhaltige Lösung braucht mehr als nur Erzeugung: Sie braucht ein funktionierendes System.

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PFAS

Wenig bekannt, aber hochproblematisch: PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind in den Beschichtungen der Rotorblätter enthalten. Durch Abrieb und Erosion werden diese langlebigen Chemikalien in die Umwelt freigesetzt – mit unklaren Folgen für Böden, Gewässer und die Gesundheit. Besonders in Wasserschutzgebieten wie dem Haistergau stellt sich die Frage: Wie sicher sind diese Stoffe wirklich? 

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Vom Anspruch zur Umsetzung: Was RED II vorbereitet hat – und was RED III nun verändert

Mit der Einführung der EU-Richtlinie RED II (Renewable Energy Directive) im Jahr 2018 setzte die Europäische Union den rechtlichen Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien – auch in Deutschland. Die Ziele waren ehrgeizig, doch in der Praxis hakte es oft: lange Genehmigungsverfahren, begrenzte Flächenverfügbarkeit, komplexe Umweltauflagen. Das Ergebnis: Der Ausbau kam vielerorts nur schleppend voran.


Mit RED III, der überarbeiteten und verschärften Fassung, hat die EU darauf reagiert. Die neue Richtlinie ist am 20. November 2023 EU-weit in Kraft getreten. Für Deutschland bedeutet das: Bis Mai 2025 müssen die neuen Regelungen vollständig in nationales Recht überführt werden. Erste Gesetzesvorschläge liegen bereits vor, etwa im Rahmen des Wind-an-Land-Gesetzes oder geplanter Änderungen im Umweltrecht.


RED III bringt tiefgreifende Änderungen – vor allem beim Ausbau der Windkraft: verkürzte Genehmigungsfristen, reduzierte Umweltprüfungen und eine neue Vorrangstellung erneuerbarer Energien gegenüber anderen Schutzgütern.


Was nach einem pragmatischen Schritt Richtung Energiewende klingt, wirft in der Umsetzung grundlegende Fragen auf.


  • Was passiert, wenn Genehmigungsfristen nicht eingehalten werden?
     
  • Welche Folgen hat der Wegfall zentraler Umwelt- und Artenschutzprüfungen?
     
  • Und wie verändert sich der Umgang mit Bürgerbeteiligung, Landschaftsschutz und regionaler Planung?
     

Auf den folgenden Seiten beleuchten wir die wichtigsten Punkte – sachlich, faktenbasiert und mit einem genauen Blick auf das, was vor Ort wirklich zählt.

Genehmigt in Rekordzeit – aber um welchen Preis?

Durch RED III entfallen in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten zentrale Umweltprüfungen für Windkraftprojekte. Was als Fortschritt verkauft wird, lässt Natur- und Artenschutz oft außen vor – und erleichtert Investoren den Weg, ohne dass Betroffene wirklich mitreden können. 

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Bauen durch Zeitablauf – ohne abschließende Prüfung?

Mit der RED-III-Richtlinie kann der Bau von Windkraftanlagen künftig allein durch das Verstreichen gesetzlicher Fristen genehmigt werden. Komplexe Fragen zu Umwelt, Schall oder Landschaftsbild bleiben dabei oft unbeantwortet – denn was nicht rechtzeitig geprüft wird, gilt automatisch als genehmigt. Ein System, das Tempo schafft – aber auf wessen Kosten?

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