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Hinweis zur aktuellen Rechtslage:

Auch wenn die Genehmigungsfiktion in Artikel 16a der RED-III-Richtlinie ausdrücklich vorgesehen ist, wurde sie in Deutschland bislang nicht in geltendes Recht übernommen. Der aktuelle Regierungsentwurf enthält diese Regelung nicht – trotz klarer EU-Vorgabe. In welcher Form die Genehmigungsfiktion umgesetzt wird, ist derzeit offen. Fachverbände wie der Bundesverband WindEnergie fordern eine vollständige Integration, während Kritiker rechtliche und ökologische Bedenken anmelden. 

Wenn Fristen entscheiden, nicht Prüfungen

Einer der gravierendsten Eingriffe in bestehende Verfahren betrifft die sogenannte Genehmigungsfiktion: Wenn Behörden bestimmte Fristen bei der Bearbeitung von Windkraftprojekten nicht einhalten, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt – auch wenn das Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Was genau bedeutet das?
RED III legt fest, dass Windkraftprojekte in den neuen „Beschleunigungsgebieten“ innerhalb fester Fristen genehmigt werden müssen:


  • 6 Monate für kleine Anlagen (z. B. bestimmte Speicher oder Repowering) 
  • 12 Monate für reguläre Windkraftprojekte 
  • 24 Monate für Offshore-Projekte
     

Diese Fristen starten, sobald der Projektierer seinen Antrag vollständig eingereicht hat. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt oder in begründeten Fällen ausgesetzt, tritt automatisch die Genehmigungsfiktion in Kraft – die Anlage darf dann rechtlich errichtet werden, selbst wenn einzelne Prüfungen (etwa Schallberechnungen, Naturschutzfragen oder Stellungnahmen anderer Behörden) noch nicht vorliegen.


Kritische Aspekte:


  • Die Verantwortung liegt damit stärker bei der Verwaltung als beim Projektierer: Sobald die Unterlagen formal vollständig sind, läuft die Uhr – unabhängig davon, wie komplex der Einzelfall ist.
     
  • Eine Verlängerung der Fristen ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. bei sehr komplexen Planungen oder wenn zusätzliche Umweltaspekte nachträglich bekannt werden. In der Praxis dürfte dies jedoch schwierig nachzuweisen sein.
     
  • Für Bürger, Umweltverbände oder Kommunen bedeutet das: Wird die Frist gerissen, entfällt oft jede weitere Möglichkeit der Einflussnahme.

Brisant:
Auch wenn im Verfahren noch Konflikte offen sind – etwa ungeklärte Auswirkungen auf seltene Tierarten, offene Lärmberechnungen oder fehlende Netzanschlüsse – kann das Projekt trotzdem durchgewunken werden, sofern die Frist nicht eingehalten wird. Damit wird der Rechtsrahmen auf eine reine Ablaufkontrolle reduziert – sachliche Inhalte spielen eine nachgeordnete Rolle.


Bewertung:
Was ursprünglich als Schutz vor behördlicher Verzögerung gedacht war, kann in der Realität dazu führen, dass komplexe Projekte „durchlaufen“, obwohl wichtige Fachfragen nicht abschließend geprüft wurden. Besonders kleinere Kommunen mit schwach besetzten Genehmigungsbehörden geraten dadurch unter enormen Druck – denn jede Fristüberschreitung kann zur automatischen Genehmigung führen.

Die Genehmigungsfiktion ist deshalb aus Sicht vieler Umwelt- und Bürgerinitiativen kein Instrument der Beschleunigung, sondern eine riskante Abkürzung – auf Kosten der Qualität, Gründlichkeit und demokratischen Kontrolle.


Fazit:
Was als Beschleunigung verkauft wird, zeigt einmal mehr, worum es inzwischen oft geht: Tempo vor Sorgfalt, Verfahren vor Verantwortung. Wenn selbst komplexe Windkraftprojekte automatisch genehmigt werden können – ganz gleich, ob noch offene Fragen zur Umweltverträglichkeit, Lärmbelastung oder Infrastruktur bestehen –, dann verliert die Planung an Substanz.

Die Genehmigungsfiktion ist ein deutlicher Beleg dafür, dass es nicht mehr darum geht, gute und verträgliche Lösungen zu finden – sondern darum, den Ausbau um jeden Preis voranzutreiben. Was dabei auf der Strecke bleibt? Die gründliche Prüfung. Die Rücksicht auf Mensch, Natur und Lebensraum. Und das Vertrauen in einen fairen und ausgewogenen Planungsprozess.

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Quellen:

Bundesverband WindEnergie (BWE), Stellungnahme zur RED III, S. 18, Abschnitt 3.3.2.7: Genehmigungsfiktion
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